Fuer eine Mediation ist erforderlich, dass alle Beteiligten in der Lage sind zu verhandeln, sprich, miteinander SPRECHEN zu können und eine Lösung herbei führen WOLLEN.
In einer Mediation geht es nicht um die Frage nach Schuld oder/und Versagen. Niemand wird "verurteilt", niemand muss sich "schuldig" fühlen.
Allein der Gedanke und die Bereitschaft zur Konfliktlösung zählt, gleichgültig, ob es danach zusammen oder getrennt weitergeht.
Ich als Mediator treffe keine Entscheidungen für Sie , formuliere keine Empfehlungen und keine Vorschläge für Ihre mögliche Konfliktregelung.
Dies tun ausschließlich Sie selbst im Laufe des Prozesses, Entscheidungen liegen ganz in der Verantwortung der Konfliktbeteiligten, ich mache keine Kompromissvorschläge.
Was leiste ich für die Beteiligten?
Als am Konflikt gänzlich unbeteiligte Person helfe ich, auch in Zusammenarbeit mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, die Wogen zu glätten, Hintergründe aufzudecken und die Bemühungen der Konfliktparteien bei der konstruktiven Lösungsfindung zu unterstützen.
Falls gewünscht und von den Beteiligten als erforderlich erachtet, unterstützen wir Sie außerhalb des Rahmens der Mediation gegebenenfalls durch individuelles Coaching.
Mediation ist keine Form der Psyschotherapie und keine Form der Rechtsberatung. Sollte sich herausstellen, dass Sie hier Unterstützung brauchen, suchen Sie den Rat und die Hilfe entsprechender Fachleute.
Neben dem eigentlichen Ziel der Mediation gibt es auch Ziele, die außerhalb des eigentlichen Verfahrens stehen:
- Berücksichtigung von Interessenlagen, die in einem Zivilprozess unbeachtet bleiben würden;
- Reduzierung der Verfahrenskosten und der Konfliktfolgekosten;
- Möglichkeit eines unbürokratischen und flexiblen Verfahrens;
- Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen;
- keine Öffentlichkeit durch Berichte in den Massenmedien.
Um realistisch zu bleiben und auch keine falschen Hoffnungen zu wecken:
Mediation führt NICHT zum Ziel, wenn:
- die Motivation zur Klärung fehlt.
- ein oder mehrere Personen ihre persönlichen Grenzen ziehen und nicht mehr bereit sind, mitzuarbeiten.
- die Beteiligten ein geringes Interesse an ihrer zukünftigen Beziehung haben und eigentlich nur einen Scheidungsrichter suchen.
- ein immenses Machtgefälle existiert, welches mit den Mitteln der Mediation nicht ausgeglichen werden kann.
- die beteiligten Personen zu gestresst und zu belastet sind, um rationale Gespräche führen zu können.
- ein oder mehrere beteiligte Personen eine intensivere Betreuung oder eine Therapie benötigen.
- ordnungsgemäßes juristisches Handeln erforderlich ist
- die Zeit knapp und nicht ausreichend ist
Allparteilichkeit
Der Mediator ist unparteiisch und verhält sich objektiv gegenüber den Parteien | Vertraulichkeit
Die Parteien und der Mediator verpflichten sich, den Konflikt vertraulich zu behandeln | Freiwilligkeit
Die Parteien entschließen sich, aus freiem Willen teilzunehmen |